Grillen – was ist erlaubt
Das Grillen ist für die meisten Menschen ein absoluter Gaumenschmaus und eine top Alternative zum Kochen in der Küche. Anders, als das tägliche Zubereiten in der Küche handelt es sich beim Grillen um einen regelrechten Freizeitevent, der vor allem an den Wochenenden eingefleischte Grillfans nach draußen lockt. In geselliger Stimmung, vielleicht mit einer Flasche gut gekühltem Bier in der Hand, lässt man es sich draußen einfach gut gehen. Bereits das Anzünden der Grillkohle ist eine Kulthandlung, denn jeder Grillmeister hat sein Geheimrezept, wie die Grillkohle auf optimale Betriebstemperatur gebracht wird. Wären da nur nicht die Nachbarn, die sich am aufsteigenden Qualm stören könnten.
Was ist beim Grillen erlaubt?
Grillfans sollten grundsätzlich beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen, denn es gibt weder verbindliche Grillgesetze noch eine allgemeingültige Rechtssprechung, wie oft und in welcher Form mit Kohle gegrillt werden darf. Fühlen sich die Nachbarn durch aufsteigenden Qualm oder intensive Grillaromen gestört, können sie den Grillmeister vor Gericht zerren und das Grillvergnügen durch den Richter regeln oder sogar verbieten lassen. Abhängig von Bundesland, Gericht und Richter ist zwischen 2 und 5 x Grillen pro Jahr erlaubt. Das Grillen mit Gasgrill und Elektrogrill ist nicht davon betroffen.
In Mietshäusern mit mehreren Parteien ist das Grillen auf dem Balkon verboten, wenn mit Holzkohle gegrillt werden soll. In Häusern mit Eigentumswohnungen kann das Grillen erlaubt sein; jedoch sollte immer die Eigentümergemeinschaft dazu befragt werden, in welcher Häufigkeit jede Partei grillen darf.
Auch im Eigenheim ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und darauf zu achten, dass die Anlieger nicht durch aufsteigenden Rauch der Kohle belästigt werden. Möchte man mit dem Kohlegrill leckeres Grillfleisch und andere Grillspezialitäten zubereiten, sollte den Nachbarn wenigstens ein bis zwei Tage vorher Bescheid gesagt werden, dass man grillen möchte.
Grillparty – am besten mit den Nachbarn
Am wenigsten ist mit Nachbarschaftsstreit zu rechnen, wenn die Nachbarn zum Grillen eingeladen werden. Das hätte auch mal der herzensgute, aber schüchterne Grillmeister tun sollen, der seine neuen Arbeitskollegen auf eine Grillparty einlädt, um sozialen Anschluss zu finden. Er hat nicht mit den Launen seiner Nachbarn gerechnet, die sich am aufsteigenden Geruch stören, als er die Grillsaison eröffnet hat.
Leckere Grill-Zutaten für die Grillparty
Wer seine Nachbarn zum Grillen einlädt, entkräftet nicht nur den Nachbarschaftsstreit, sondern kann sich unter Umständen auch darüber freuen, dass die Nachbarn sich am Grillen beteiligen:
- Beilagen wie Brote, Salate, Saucen, Dips werden mitgebracht (also alles, was nicht auf dem Grill landet).
- Lebensmittel für Vegetarier wie Saitan und Tofu landen auf dem Grill.
- Ein Nachbar, der sich als Gourmet zu erkennen gibt, kümmert sich um hochwertiges Fleisch und exklusive Weine.
- Ein Fußballfan kümmert sich um das gemeinsame Fußball schauen.
- Ein weiterer Grillexperte besorgt Kohle, Steaks, Spieße & Würstchen.
Lust bekommen auf die nächste Grillparty? Dann laden Sie doch einfach Ihre Nachbarn ein.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!